Leistungen


  • Betriebssicherheits-Prüfungen (UVV) nach DGUV Vorschriften an Fahrzeugen, Kranaufbauten, Anlagen, Werkstattausrüstungen und Geräten sowie Fenster, Türen und Tore uvm.
  • Haupt- und Abgasuntersuchungen nach §29 StVZO
  • Sicherheitsprüfungen nach §29 StVZO
  • Änderungsabnahmen nach §19.3 StVZO
  • Oldtimergutachten nach §23 StVZO
  • Gasprüfung nach DVFG in Wohnfahrzeugen G607 und Booten G608
  • Prüfungen an Absauganlagen
  • Schadens- und Wertgutachten an Fahrzeugen, Unfallgutachten
  • Rücknahmegutachten für Leasingfahrzeuge
  • Technische Beratung
  • Fahrradgutachten

 

Sollten Sie Fragen haben oder eine Prüfung benötigen, die nicht aufgeführt ist, stehen wir Ihnen sehr gerne für eine Problemlösung zur Verfügung. Sie können Ihre Anfrage hier stellen.

 


Unfall - was ist zu tun!

Die gegnerischen Versicherungen versuchen die Kosten für die Schäden immer so gering wie möglich zu halten. Dabei versuchen die Versicherer Ihnen ihre eigenen Unfallgutachter zu schicken oder Sie in eine Werkstatt zu vermitteln, um dort ein Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Viele Geschädigte finden es auf den ersten Blick sehr hilfreich. Aber dann kommen oftmals die Probleme, weil die gegnerische Seite die Kosten sehr gering halten möchte. Deshalb nicht gleich zum Angebot ja sagen.

 

Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.

Sie als Geschädigter haben das Recht ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. Wir als zertifizierte und geprüfte Sachverständige fertigen Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug an. Dieses ist notwendig um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen. Das Gute daran ist: Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall geraten sind, ist das Unfallgutachten für Sie kostenlos. Von der gegnerischen Versicherung müssen alle Arbeiten vom Gutachter übernommen werden.

 

Was steht mir noch zu bei einem unverschuldeten Unfall?

  • Reparatur- und Abschleppkosten
  • Eingetretende Wertminderung
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Schmerzensgeld und Verdienstausfall
  • Sachverständigenhonorar und Rechtsanwaltskosten
  • sowie weitere Unfallpauschalen